Phase 3 zur Lockerung der Corona-Beschränkungen in Irland

Autor: Tobias Kurz - Veröffentlicht am 30. Juni 2020

Innerhalb des von der Regierung vorgestellten 4-Phasen-Plans soll das öffentliche Leben sowie der Tourismus in Irland schrittweise wieder zur Normalität zurückkehren. Seit dem 29. Juni 2020 ist Phase 3 in Kraft. Welche Regelungen gelten in Phase 3?

Irland Küste
Ob und wann Urlaub in Irland dieses Jahr möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

Anfang Juni wurde bekanntgegeben, dass die geplante Roadmap von 5 auf 4 Phasen verkürzt wird. Seit dem 29. Juni gilt Phase 3, die weitere Lockerungen der strengen Corona-Beschränkungen mit sich bringt.

Tourismus und Reisen

Wer derzeit einen Flug nach Irland bucht, muss am Flughafen das „Public Health Passenger Locator Form“ ausfüllen. Darin müssen Angaben zur Person, zum Reisezeitraum sowie dem Grund des Aufenthalts gemacht werden, um im Falle einer Infektion Kontaktketten nachvollziehen zu können. Aktuell gilt jedoch noch die 14-tägige Selbstisolation (ausgenommen sind Einreisende aus Nordirland). Ob ein Sommerurlaub in Irland dieses Jahr möglich sein wird, bleibt vorerst ungewiss. Die vierte und letzte Phase soll am 20. Juli beginnen.

Für Iren ist der Besuch der irischen Inseln wieder möglich. Generell kann innerhalb des Landes wieder frei gereist werden. Von allen internationalen Reisen wird jedoch noch abgeraten. Darüber hinaus wird empfohlen nach Möglichkeit zu Fuß zu gehen oder mit dem Fahrrad zu fahren. Die maximale Passagierzahl im ÖPNV ist begrenzt, idealerweise sollte man nicht zu Stoßzeiten unterwegs sein.

Allgemeine Verhaltensregeln

Wie auch in Deutschland bzw. den meisten Ländern, gilt Maskenpflicht in der Öffentlichtkeit überall da, wo der Mindestabstand (Irland: 2 Meter) nur schwer eingehalten werden kann. Dazu zählen bspw. Fahrten im Nahverkehr oder Einkaufen im Supermarkt.

Geschäfte/Einrichtungen und Kultur

In Phase 3 dürfen folgende Geschäfte und Einrichtungen wieder öffnen:

  • Cafés, Restaurants, Pubs und Hotelbars, Hotels, Hostels, Wohnwagenparks, Freizeitparks
  • Kinos, Musikveranstaltungen (ausgenommen Nachtclubs und Diskotheken), Freizeiteinrichtungen, Bingo- und Spielhallen, Eisbahnen, Vergnügungsparks
  • Museen, Galerien, Theater, Konzerthallen, andere kulturelle Einrichtungen
  • Wellnesseinrichtungen, wie bspw. Chiropraktiker, Massagezentren, Akupunktur, Homöopathie
  • Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios
  • Fahrschulen
  • religiöse Gebäude, wie bspw. Kirchen und Andachtsorte
  • alle übrigen noch geschlossenen Einzelhändler

Trotz der umfangreichen Öffnung sämtlicher Geschäfte, gilt jedoch der Appell, dass jeder, der von Zuhause aus arbeiten kann, dies nach Möglichkeit auch weiterhin zu tun. Weiter öffnen Kindergärten sowie Vorschulen und Spielplätze (sowohl Indoor als auch im Freien).

Social Distancing

Trotz der gelockerten Regeln im sozialen Umgang, gilt es auch weiterhin den Mindestabstand einzuhalten. Hinzu kommen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette in die Armbeuge sowie regelmäßiges Händewaschen. Unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln dürfen Versammlungen mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder stattfinden:

  • Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen
  • Versammlungen im Freien mit bis zu 200 Personen

Sport

Sportliche Aktivitäten im Freien sowie drinnen dürfen wieder aufgenommen werden. Dazu zählen:

  • Teamsportarten mit engem Körperkontakt
  • Fitnessstudios, Trainingseinrichtungen, Yoga, Pilates
  • Tanzstudios
  • Sportvereine, öffentliche Schwimmbäder
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